Schlüsselfertig vs. Einzugsfertig: Was Sie wirklich bekommen

von | 18. Aug. 2023 | Baufinanzierung, Baukosten

Jenseits der Begriffe: Verstehen Sie, was im Hausbau wirklich hinter ’schlüsselfertig‘ und ‚einzugsfertig‘ steckt.

Schlüsselfertig: Ein trügerischer Begriff?

“Schlüsselfertig“ – ist im Bau-juristischen Sinn, KEIN definierter Begriff. Dazu gibt es wirklich (noch) keine Definition.

Damit kann jede Hausbau-Firma dem Bauherren das Gefühl geben, dass sie alle Bauleistungen für ihn erledigt. Jedoch sind oft viele essentielle Bauleistungen nicht enthalten.

  • die Baugrund vorbereitenden Leistungen
  • die Bodenplatte
  • sogar der Keller
  • und weitere.

Was oft fehlt

Auch Leistungen, die nur mittelbar mit dem Hausbau in Verbindung stehen, fehlen oft komplett:

  • Grob- u. Feineinmessung des Hauses im Grundstück
  • Erstellung eines Höhennivellements
  • Transport- u. Deponieleistungen für überschüssiges Erdreich und Bauschutt

Des Weiteren sind meistens auch die gesamten, außerhalb des Hauses befindlichen funktional erforderlichen Leistungen eben NICHT enthalten, wie z. B.:

  • Verlegung der Ver-, u. Entsorgungsleitungen für
    • TW,
    • SchW,
    • Elt,
    • NW

Auch zwingende Leistungen, die nach der sogenannten Endabnahme anstehen, fehlen so gut wie immer.

Ein Beispiel sei hierfür die nach der Endabnahme, innerhalb von 2 Monaten, vorzunehmende “Einmessung des Wohnhauses nach der Endabnahme” im Grundstück.

 

Einzugsfertig: Mehr als nur ein Begriff

„Einzugsfertig u. voll funktionsfähig“ – ist leider im Bau-juristischen Sinn, auch (noch) KEIN definierter Begriff.

Er wird in Zukunft wahrscheinlich zu mehr Entscheidungen zugunsten der Bauherren führen. Trotzdem sollte man rechtliche Streitigkeiten mit Baufirmen vermeiden.

Meine jahrzehntelangen Erfahrungen als „Gast“ bei baurechtlich relevanten Auseinandersetzungen vor Gericht zeigen, dass außer den Rechtsvertretern, dem Gericht, den Gutachtern und „Vater Staat“ keiner der beiden “Streithähne” etwas gewinnt, außer die Erfahrung, seitens der Bauherrschaft, es nie wieder zu tun.

Fazit:

Als Beispiel im Allgemeinen sei nur das Thema Medienträger (Ver- u. Entsorgung) angesprochen. Ein “voll funktionsfähiges” Wohnhaus kann nur “voll funktionsfähig” sein, wenn auch die Medienträger außerhalb der 4 Wände funktionieren, oder ?

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